1. Abschluss der Mietvereinbarung
Die Bestellung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen: www.hennoystranda.com. Der Vermieter verschickt eine schriftliche Bestätigung nach Erhalt der Bestellung. Falls der Inhalt der Bestätigung von der Bestellung abweicht, wird das Angebot 10 Tage aufrecht erhalten. Die Mietvereinbarung gilt, wenn der Mieter nicht binnen der Frist das Mietverhältnis/die Vereinbarung kündigt. Bis zum Beginn des Aufenthaltes kann der Kunde verlangen, die Rechte und Pflichten aus der Hüttenvereinbarung an eine dritte Person zu übertragen. Der Vermieter kann gegen die Übertragung Einspruch erhoben, falls sie die Ansprüche des Aufenthaltes nicht erfüllt oder sie die gesetzlichen Vorschriften oder staatlichen Anordnungen widerspricht Falls eine dritte Person in die Vereinbarung eintritt, haftet diese und der Kunde für die Zahlung eines etwaigen Restbetrages und evt. Unkosten in Folge der Übertragung.
2. Zahlung
Bei Abschluss der Mietvereinbarung verschickt der Vermieter eine Bestätigung und einen Mietnachweis, und gleichzeitig ist eine Vorauszahlung von 25% der Miete fällig. Der Restbetrag muss beim Vermieter spätestens 4 Wochen vor dem Bezugstag eingehen. Bei Abschluss von Mietvereinbarungen weniger als 40 Tage vor dem Bezug, ist der gesamte Mietbetrag unmittelbar nach Erhalt von Bestätigung oder Mietnachweis fällig. Falls der gesamte Mietbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde. kann der Mieter gegenüber dem Vermieter keine Ansprüche geltend machen. Alle Preise sind Wochenpreise (Samstag bis Samstag). Die Preise sind in norwegischen Kronen.
3. Das Haus Der Bezug kann frühstens nach 16.00 Uhr erfolgen. Das Haus muss spätestens um 10.00 Uhr am Schluss/ag geräumt sein. Die Reinigung des Hauses/der Seehütte/ des Kunstsoffbootes ist in der Verantwortung des Mieters. Beim Auszug ist all dies sowie das Inventar zu reinigen Endreinigung kann gegen Zahlung an den Hauseigentümer bestellt werden. Zahlung für die obligatorische Endreinigung erfolgt an den Vermieter vor der Abreise, Kr. 650,- NOK. Strom und Holz ist im Wochenpreis inbegriffen. Wenn die Mietzeit zu Ende ist, ist der Gast verpflichtet, die Schlüssel an den Vermieter abzugeben sowie mit diesem die Extrakosten abzurechnen. Das Urlaubshaus wird am Abreisetag auf befriedigende Endreinigung kontrolliert und der abgerechnete Betrag für extra Unkosten wird durch den Eigentümer geprüft. Diese Prüfung erfolgt spätestens vor dem Bezug durch den neuen/nächsten Mieter.
4. Kündigung der Mietvereinbarung durch den Mieter
Vor Beginn des Aufenthaltes kann der Mieter jederzeit schriftlich oder über Internet: www.hennoystranda.com mit Angabe von Gründen die Vereinbarung kündigen. Wenn der Mieter die Vereinbarung kündigt, wird eine Gebühr verlangt. Folgende Gebühren werden eingefordert, um Kosten und Ersatzforderungen zu decken: -Bis 60 Tage vor Anfang des Mietverhältnisses: 20% der Gesamtmiete -Von 59-35 Tagen vor Anfang des Mietverhältnisses: 50% der Gesamtmiete. -Ab 34 Tage bis zum Ankuftstag oder später sowie bei Fernbleiben: 100% der Gesamtmiete
5. Annullierung der Vereinbarung
Der Vermieter kann in den folgenden Fällen die Vereinbarung aufheben: Wenn der Mieter das Haus/die Seehütte nicht pfleglich behandelt oder seine Verpflichtungen grob verletzt - selbst nach einer Abmahnung durch den Eigentümer, kann dieser die Mietsvereinbarung fristlos kündigen. Der Eigentümer hat in diesem Fall Recht auf weiteren Ersatz neben der Miete, bis sämtliche Unkosten aufgerechnet und bezahlt worden sind. Eventuelle zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Heimreise werden vom Kunden gezahlt.
6. Annullierung der Mietvereinbarurig wegen außerordentlicher Umstände
Wenn der Aufenthalt wegen Umstände, die beim Abschluss der Mietvereinbarung nicht vorhersehbar waren, in Folge von höherer Macht (z. B. durch Krieg, Streik, Ausschließung, 01- und Bezinrationierung, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verschmutzungskatastrophen usw.) deutlich erschwert gefährdet oder gestört wird, kann der Mieter die Mietvereinbarung kündigen. Wenn die Vereinbarung gekündigt wird, kann der Vermieter eine angemessene Vergütung der bereits gezahlten Kosten oder der Kosten verlangen, die mit der Beendigung des Aufenthalts verbunden sind.
7. Krankheitsfälle
Der Kunde selbst muss für Kosten aufkommen, die in Folge von Krankheit während des Aufenthaltes entstehen. Dies gilt auch für Auslagen, für einen eventuellen notwendigen Heimtransport des Kunden. Falls der Gesundheitszustand des Kunden bedenklich ist, empfiehlt es sich, vor der Bestellung eine Arzt aufzusuchen.
8. Übertragungsverbot
Gleichgültig aus welchen Grund, kann der Mieter die Vereinbarung auf keine dritte Person übertragen.
9. Wie kann man abbestellen
In diesem Fan Ist möglichst bald der Vermieter zu, kontaktieren, - gerne telefonisch. Bei Krankhaft ist die Kopie dar ärztlichen Bescheinigung an den Vermieter, zu geben. Bei Unfall ist eine Bestätigung des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes erforderlich. Bei Einbruch oder Brand ist eine Kopie des Polizeiberichtes zu schicken |